Was bedeutet die EU-Taxonomie für KMU?

Was bedeutet die EU-Taxonomie für KMU?

Die EU will klimaneutral werden. Dafür stellte sie 2019 mit dem Green Deal bereits die Weichen: Ziel ist es, bis 2050 in der EU klimaneutral zu wirtschaften, 2030 soll bereits eine Reduktion von 55% erzielt werden. Zur Erreichung dieser Ziele stehen in den nächsten 10 Jahren insgesamt 1 Billion Euro zur Verfügung. Dies reicht jedoch nicht aus, daher ist die EU auf die Unterstützung der Privatwirtschaft angewiesen.

#LeanGreen #GreenIndustry
Podcast, am 22. 05. 2023 in LeanGreen & Green Industry von Daniela Röcker


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In diesem Kontext wurden die EU Taxonomie Regulation und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) implementiert, um allen EU-Unternehmen Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Beide Verordnungen haben folgende Eckpunkte:

  1. Neuausrichtung von Kapitalströmen mit Fokus auf nachhaltige Investitionen
  2. Etablierung von Nachhaltigkeit als Bestandteil des Risikomanagements
  3. Förderung/Ermutigung zu langfristigen Investitionen und Wirtschaften

Die EU Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das darauf abzielt, wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten und zu kategorisieren. Es soll Investoren dabei helfen, die Umweltauswirkungen ihrer Investitionen zu bewerten und sicherzustellen, dass sie in Projekte investieren, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens und den Zielen der EU-Strategie für eine nachhaltige Finanzierung übereinstimmen.

In der EU-Taxonomie-Verordnung werden die folgenden sechs Umweltziele verfolgt:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Unternehmen, die berichtspflichtig nach CSRD sind, müssen erstmals nach der neuen EU-Taxonomie für das Jahr 2021 Angaben zu ökologisch nachhaltigen Umsatzerlösen, Investitionen (Capex) und Betriebsaufwendungen (Opex) machen. Geschäftsaktivitäten sind „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie-Verordnung, wenn sie

  • einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel leisten (Substantial Contribution) – nachgewiesen durch Einhaltung bestimmter Kriterien (Technical Screening Criteria), die nicht Bestandteil der EU-Taxonomie-Verordnung sind, sondern in nachgeordneten delegierten Rechtsakten vorgelegt werden,
  • die Erreichung der vier weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (Do No Significant Harm, DNSH, ebenfalls konkretisiert in den nachgeordneten delegierten Rechtsakten) und
  • einen Mindestschutz für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhalten (minimum safeguards, Mindestschutz).

Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) kann die EU-Taxonomie bedeuten, dass sie möglicherweise strengere Anforderungen erfüllen müssen, um Zugang zu bestimmten Finanzierungsquellen zu erhalten. Dies kann dazu führen, dass KMU ihre Geschäftsmodelle und Geschäftspraktiken anpassen müssen, um den Kriterien der EU-Taxonomie zu entsprechen.

Auf der positiven Seite kann die EU-Taxonomie auch dazu beitragen, das Bewusstsein von KMU für die Bedeutung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen zu erhöhen und sie dazu zu motivieren, umweltfreundlichere Praktiken zu übernehmen. Darüber hinaus können sie auch von den Chancen profitieren, die sich aus der Förderung nachhaltiger Unternehmen ergeben, z.B. durch neue Geschäftsmöglichkeiten und den Zugang zu Finanzierungen, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

Mehr Infos unter: https://eu-taxonomy.info/de/



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