CSR - die Unternehmensverantwortung ist zurück
Corporate Social Responsibility (CSR), das Konzept der Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft war lange Zeit nur ein Nischenkonzept und/oder wurde als Marketinginstrument missbraucht, da es lediglich auf Freiwilligkeit fußte. Dies ändert sich nun. Endlich.
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Corporate Social Responsibility (CSR) ist eine in den USA entstandene Idee und geht auf den Bürgerrechtsakt von 1964 und den Clean Air Act von 1963 zurück, die den Grundstein für eine Verpflichtung der Unternehmen zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte legten.
Die Intentionen, Ziele und Absichten von CSR haben sich im Laufe der Zeit verändert und weiterentwickelt. Zu Beginn stand die Idee im Vordergrund, dass Unternehmen sich freiwillig umweltfreundlicher und sozial verantwortlicher verhalten sollten, um das Gemeinwohl zu fördern und ihre Reputation zu verbessern. Später wurde CSR auch als strategisches Instrument betrachtet, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen, indem man sich als ethischer und verantwortungsbewusster Akteur positioniert. Insbesondere in Konzernen wird und wurde CSR häufig als Marketinginstrument verwendet, um sich einen „grünen“ Anstrich zu geben, während die Kernprozesse und Produkte weder berührt noch hinterfragt werden (Greenwashing). CSR wird außerdem immer noch gerne auf das „soziale Engagement“ eines Unternehmens verkürzt, d.h. ein Unternehmen unterstützt z.B. den lokalen Sportverein finanziell und deklariert dies als CSR-Maßnahme.
Deregulierung und Liberalisierung in der Thatcher-Reagan-Ära
Das Thema Unternehmensverantwortung rückte ab den 1970er Jahren durch stärkere Liberalisierung und Deregulierung in den Hintergrund. Die Politik setzte lange Zeit vergeblich auf die Freiwilligkeit der Unternehmen. Die Europäische Union nahm das Thema erstmals 2001 im „Grünbuch Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen der Europäischen Union“ auf. Eine erste CSR-Richtlinie wurde aus dem Strategiepapier „The European Commission’s strategy on CSR 2011–2014“ entwickelt und am 22.0.2014 als Richtlinie 2014/95/EU erlassen. Deutschland setzte die Richtlinie in geltendes Recht um, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), welches am 19.04.2017 in Kraft trat.
Der Wendepunkt mit NFRD
In dieser Richtlinie wurde die Pflicht zur Berichterstattung „nicht finanzieller Angaben“ (Non-Financial-Reporting-Directive, NFRD) festgeschrieben. Sie verpflichtet zur Berichterstattung bezüglich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelangen, der Korruptionsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte. Die Berichtspflicht galt zunächst für Unternehmen mit 500 Mitarbeiter:innen und einer Bilanzsumme von über 20 Mio. EUR oder einem Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR.
2021 schlug die EU-Kommission weitreichende Änderungen der nicht finanziellen Berichterstattung vor. Das Ergebnis dieser Änderungen ist der Ersatz der bisherigen NFRD durch die Corporate Sustainability Directive (CSRD), die ab 1. Januar 2024 greift und erstmals das Geschäftsjahr 2023 betrifft (Unternehmen, die bereits berichtspflichtig sind).
Ab 1. Januar 2025 gilt die Berichtspflicht auch für Unternehmen, die mind. 250 Beschäftigte, eine Bilanzsumme von mind. 20 Mio. EUR oder Nettoumsatzerlöse von mind. 40 Mio. EUR haben. Kleine und mittlere Unternehmen ab 10 Mitarbeiter:innen sind ab 1. Januar 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, wenn sie kapitalmarktorientiert sind.
CSR in Nachhaltigkeitsstrategien
In Deutschland wird CSR mittlerweile überwiegend als Teil eines umfassenderen Konzepts der Nachhaltigkeit betrachtet, das sich auf die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung konzentriert. CSR in Deutschland bezieht sich daher auf eine breite Palette von Themen, darunter:
- Umweltschutz und Klimaschutz
- Menschenrechte und Arbeitsstandards
- Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit
- Gesellschaftliches Engagement und Philanthropie
- Transparenz und Offenlegung von Informationen
Es darf davon ausgegangen werden, dass künftig auch Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, Angaben zu ihrem Nachhaltigkeitsengagement machen müssen – z.B. wenn sie als Zulieferer größerer Unternehmen tätig sind. Aber auch bei der Kreditvergabe durch Banken oder wenn sie Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig notwendig sein, da der Finanzsektor im Rahmen der EU-Taxonomie (verpflichtend seit Ende 2021 für bisher berichtspflichtige Unternehmen) Nachhaltigkeits- und Risikobewertungen vornehmen wird, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen (EU Green Deal).
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