Lieferkettengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten.
Eine nachhaltige Lieferkette für Unternehmen bedeutet, dass alle Schritte entlang der Lieferkette in Bezug auf ökologische, soziale und ökonomische Aspekte nachhaltig gestaltet sind. Das bedeutet, dass das Unternehmen sicherstellt, dass die Beschaffung von Rohstoffen, die Produktion, der Transport und die Entsorgung der Produkte unter Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards erfolgen.
Ziel einer nachhaltigen Lieferkette ist es, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren und langfristig eine wirtschaftlich stabile und sozial gerechte Lieferkette zu schaffen. Hierzu müssen Unternehmen sich mit ihren Lieferanten und Dienstleistern engagieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der gesamten Lieferkette ergreifen.
Ein Beispiel für eine nachhaltige Lieferkette kann die Verwendung von umweltfreundlichen und recycelbaren Materialien bei der Herstellung von Produkten sein. Eine weitere Möglichkeit ist, den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Reduzierung von CO2-Emissionen entlang der Lieferkette zu fördern. Darüber hinaus können Unternehmen auch Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Löhne in der Lieferkette überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Arbeiter fair behandelt werden.
Durch die Implementierung einer nachhaltigen Lieferkette können Unternehmen nicht nur ihr Ansehen verbessern, sondern auch langfristige wirtschaftliche Vorteile erzielen. Eine nachhaltige Lieferkette kann dazu beitragen, Risiken in Bezug auf Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards zu minimieren, die Beziehungen zu Lieferanten und Kunden zu stärken und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.
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