Nachhaltige Lieferkette



Mit Nachhaltigkeit in der Lieferkette ist das Management der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen gemeint. Ziel ist es, für alle an der Herstellung und Vermarktung beteiligten Akteure langfristig einen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nutzen zu schaffen. Unternehmen, die Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten berücksichtigen, fördern damit gleichzeitig Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, dies bedeutet auch die nachhaltige Entwicklung eines Landes. 

Über die Wichtigkeit nachhaltiger Lieferketten

Nachhaltiges Lieferkettenmanagement wirft einen ganzheitlichen und systemischen Blick auf alle Stufen der Lieferkette – vom Direktlieferanten in der Region bis zur Rohstoffgewinnung in den Ursprungsländern. Nachhaltiges Lieferkettenmanagement legt den Grundstein, um negative Umweltauswirkungen und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Darüber hinaus ist es für Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll, eine höchstmögliche Transparenz in ihren Lieferketten zu erlangen:

Wenn z.B. Lieferanten von strengeren Umweltauflagen oder Ressourcenknappheit (z.B. Wasserknappheit) betroffen sind, kann dies Preissteigerungen oder sogar Lieferausfälle bedeuten, die sich unmittelbar auf die eigene Geschäftstätigkeit auswirken. Ergänzend können menschenunwürdige Arbeitsbedingungen bei Lieferanten (Stichwort Kinderarbeit) oder die Verwendung sogenannter „Konfliktmineralien“ zu erheblichen Reputationsverlusten führen.

Initiative Lieferkettengesetz

Um Firmen stärker in die Verantwortung zu nehmen, hat sich 2019 eine Kampagne für ein Lieferkettengesetz in Deutschland gebildet, das aus mehr 90 zivilgesellschaftlichen Organisationen besteht und die „Initiative Lieferkettengesetz“ in Leben gerufen hat. Basierend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sollen Unternehmen verpflichtet werden, sämtliche Bereiche ihres Kerngeschäfts auf menschenrechtliche Risiken zu untersuchen und angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mehr als 50 Unternehmen (Stand: 02/2020), darunter Tchibo, Vaude, Ritter Sport und Nestlé, zeichneten bisher das „Statement für eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten“. Eckpunkte für ein Gesetz sind im Frühjahr 2020 zu erwarten. Auf EU-Ebene veröffentlichte die EU-Kommission im Februar 2020 eine Studie, die Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette untersucht. Die Studie unterstreicht die Ziele des „European Green Deal“.

Die Forderungen der „Initiative Lieferkettengesetz“ beziehen sich auf große Unternehmen, d.h. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einer Bilanzsumme größer als 20 Mio. EUR oder einem Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. EUR.

Bildquelle: Nutrineo



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