Arbeitsrecht im Home-Office

Arbeitsrecht im Home-Office

Daheim arbeiten, keine langen Arbeitswege bezwingen und jederzeit für die eigenen Kinder erreichbar sein? Hört sich dies nach einem Traum an? Das muss keinesfalls ein Traum bleiben – mit einem Home-Office lassen sich diese Wünsche problemlos erfüllen. 

am 18. 10. 2023 von VFR-Verlag


Daheim arbeiten, keine langen Arbeitswege bezwingen und jederzeit für die eigenen Kinder erreichbar sein? Hört sich dies nach einem Traum an? Das muss keinesfalls ein Traum bleiben – mit einem Home-Office lassen sich diese Wünsche problemlos erfüllen. Wir verraten, wie Home-Office aus gesetzlicher Sicht funktioniert und worauf sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer achten müssen.

Für welche Berufe eignet sich Home-Office?

Nicht jeder Beruf kann im Home-Office ausgeübt werden. Genau genommen können nur die Tätigkeiten in den eigenen vier Wänden erledigt werden, für die nur ein Computer notwendig ist. Über diesen können die Aufgaben verschickt werden und die Kollegen und der Arbeitgeber können den Arbeitnehmer telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Enorm wichtig ist zudem, dass bereits ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber besteht. Immerhin gibt es im Home-Office keine Stempeluhr und niemand kann beweisen, wann und wie viel gearbeitet wurde. Dass die vereinbarten Stunden erreicht worden sind, muss angenommen werden. Häufig lässt sich dies über die erledigte Arbeit abschätzen.

Tipp: Eine Kernarbeitszeit erleichtert es den Unternehmen, Home-Office anzubieten. In dieser Zeit muss der Arbeitnehmer per Telefon und per E-Mail erreichbar sein. Die restliche Arbeitszeit darf sich der Arbeitnehmer selbst einteilen.

Welche Voraussetzungen müssen für Home-Office erfüllt sein? Wenn das erforderliche Vertrauen vorhanden ist, müssen noch weitere Voraussetzungen vorhanden sein. Dank dieser wird gewährleistet, dass der Arbeitnehmer effizient und fachlich korrekt arbeiten kann:

  • um das Privatleben sinnvoll vom Berufsleben abgrenzen zu können, muss ein Arbeitszimmer eingerichtet werden – dieses wird nur zum Arbeiten betreten
  • es müssen während der Arbeitszeit die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen eingehalten werden
  • der Arbeitsplatz muss alle vorgeschriebenen arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten – das trifft insbesondere auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch und einen ergonomisch geformten Bürostuhl zu
  • für Telefonate wird ein Arbeitshandy benötigt – für die E-Mails eine entsprechende E-Mail-Adresse
  • manche Arbeitgeber stellen einen Computer oder einen Laptop zur Verfügung

Abgesehen hiervon sollte jeder, der im Home-Office arbeiten möchte, über ein sehr hohes Maß an Selbstdisziplin und Selbstmotivation verfügen. Es darf nicht vergessen werden, dass die Ablenkung im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung stärker als im Büro ist.

Auf der anderen Seite fällt oftmals im Home-Office das konzentrierte Arbeiten leichter, da es keinen Anreiz für Gespräche mit den Kollegen gibt und auch die Lautstärke im Vergleich zu einem Großraumbüro viel geringer ist.

Muss der Arbeitsvertrag bei Home-Office angepasst werden?

In der Regel beinhaltet der Arbeitsvertrag, an welchen Tagen welche Arbeitszeit anfällt und insbesondere, wo die Arbeitszeit abzuleisten ist. Möchte nun ein Arbeitnehmer von seiner Arbeit im Büro auf Home-Office wechseln, muss der Arbeitsvertrag auf jeden Fall angepasst werden. Nur so befindet sich der Arbeitnehmer auf der sicheren Seite.

Ebenso müssen alle weiteren Bedingungen schriftlich festgehalten werden:

  • An welchen Tagen wird gearbeitet?
  • Gibt es einen Feiertags- oder Nachtzuschlag?
  • Welche Arbeiten sind zu verrichten?
  • Finden ein paar Stunden oder gar ein paar Tage pro Woche im Unternehmen statt? Muss der Arbeitnehmer online an Meetings teilnehmen?

Die schriftliche Abklärung und das Festhalten aller Vorschriften sichert stets beide Seiten ab.

Wie ist man im Home-Office versichert?

Grundsätzlich gilt, dass im Home-Office die gleichen Versicherungen anfallen wie bei der Ausübung des Jobs im Unternehmen. Somit sind alle Mitarbeiter, die im Home-Office arbeiten, über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen abgesichert: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

Lediglich in Bezug auf die vorgeschriebene Unfallversicherung gibt es Ausnahmen: Die Unfallversicherung unterscheidet strikt danach, ob sich der Unfall während der beruflichen oder während einer privaten Aufgabe ereignet hat. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht versichert ist, wenn er schnell mal die Blumen gießt oder die Wäsche aufhängt. Früher galt sogar, dass im Home-Office die Versicherung keinen Schaden begleichen muss, wenn dieser auf dem Weg in die Küche oder zur Toilette geschah. Das hat sich zum Glück geändert:

Wissenswert: Neu ist, dass die Unfallversicherung auch dann haftet, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Kindergarten oder in die Schule einen Unfall erleidet. Ebenfalls versichert ist der Gang zur Toilette und der Gang in die Küche. Geschieht jedoch während der Pause ein Unfall, ist dieser nicht abgesichert.

Um jede mögliche Situation abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Mit solch einer können unangenehme finanzielle Probleme, die ein Unfall nach sich ziehen kann, abgefangen werden.

Gibt es in Deutschland ein Recht auf Home-Office?

Die klare Antwort lautet: Nein. In Deutschland gibt es kein Recht auf Home-Office. Diese Art der Arbeit muss der Arbeitgeber entweder von sich aus anbieten oder der Arbeitnehmer fragt gezielt nach. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit eines Hybrid-Modells: Hierbei werden nur ein paar Tage im Home-Office gearbeitet, die restlichen Tage im Unternehmen. Solch ein Modell eignet sich auch für die Umstellung auf Home-Office, da auf langsame Weise das Vertrauen aufgebaut wird.

Abgesehen hiervon freuen sich die meisten Unternehmen, wenn die Arbeitnehmer bei Krankheit der Kinder oder bei anderen Problemen die Arbeit vom Home-Office aus erledigen – im Vergleich zu einem freien Tag oder gar einer Krankmeldung.

Was ist im Home-Office nicht erlaubt?

Zwar besitzt jeder Arbeitgeber seine eigenen Regeln und Vorschriften, dennoch sollte eine Vorschrift beachtet werden: Während der Arbeitszeit dürfen im Home-Office keine privaten Erledigungen durchgeführt werden. Ferner ist es nicht erlaubt, private Telefongespräche zu führen oder gar den Fernseher nebenbei anzuschalten. Wer dies tut, riskiert eine Abmahnung oder eventuell auch eine Kündigung.

Tipp: Jeder Arbeitnehmer sollte private Angelegenheiten auf die Pausen verschieben oder hierfür einen Freizeitausgleich nutzen. Wer seine geleistete Arbeitszeit penibel notiert, hat gegenüber seinem Arbeitgeber bessere Argumente und verringert das Risiko einer Kündigung.

Quelle und weitere Infos: https://www.arbeitsrechte.de/home-office/



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