Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)



Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde am 16. Dezember des vergangenen Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist innerhalb einer Frist von 18 Monaten in nationales Recht in den Mitgliedstaaten der EU umzusetzen. Im November desselben Jahres wurde die Richtlinie durch das Europäische Parlament angenommen, nachdem ein politischer Kompromiss im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments im Juni erzielt wurde.

Die Directive kann als grundlegende Erweiterung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) beschrieben werden, da sie die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen erhöht. Im Vergleich zur NFRD, welche in Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt wurde, erfordert die CSRD eine umfassendere Offenlegung von Informationen zu Umwelt, Sozialem und Corporate Governance (ESG), sowie eine größere Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen von Unternehmen. Dies soll eine bessere Überwachung und Verantwortung der Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt ermöglichen. Das europäische Nachhaltigkeitsreporting wird hier weiter an die aus dem EU-Green-Deal folgenden Anforderungen angepasst.



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