Dein Nebenjob in der Arbeitswelt

Dein Nebenjob in der Arbeitswelt

Entdecken Sie, wie Sie mit einem Nebenjob Ihr Einkommen aufbessern können, ohne rechtliche Fallstricke zu übersehen. Unser Artikel beleuchtet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte, die Sie kennen müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.

04. Juni 2025 um 04:30 Uhr von VFR-Verlag
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Immer mehr Menschen suchen nach einem passenden Nebenjob, mittels dem sie ihre regulären Einkünfte aufbessern können. Denn nicht immer reicht der monatliche Verdienst des Hauptjobs aus. Daneben gibt es selbstverständlich auch noch andere Gründe, warum jemand einen Nebenjob annimmt. Doch was genau lässt sich als Nebenjob klassifizieren, welche Eigenschaften hat er und was gilt es, dabei zu beachten? All das soll nachfolgend zusammengefasst werden.

Was gibt es für Nebenjobs?

Prinzipiell definiert sich ein Nebenjob nicht zwingend nach der jeweiligen Tätigkeit, sondern durch die Zahl der Arbeitsstunden. Diese fällt nämlich im Verhältnis zur Hauptbeschäftigung vergleichsweise geringfügig aus. Während die Haupttätigkeit zum Beispiel 40 Stunden pro Woche einnimmt, beinhaltet der Nebenjob nur wenige Wochenstunden.

Allerdings gibt es einige Tätigkeiten, die zu den klassischen Nebenjobs zählen. Mit dazu gehört:

Klassische Nebenjobs Home-Office Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten an der frischen Luft
Kellner oder Servicekraft Texter oder Content-Writer Hunde ausführen
Nachhilfelehrer Mitwirkung an Online-Umfragen Gartenarbeiten in Privathaushalten
Haushaltshilfe Virtueller Assistent Diverse Reinigungsarbeiten 
Inventur-Aushilfe Tester diverser Produkte
Reinigungshilfe
Call-Center Agent
Lieferfahrer
Produktionshelfer


Für welche dieser Tätigkeiten man sich entscheidet, hängt von den eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen ab. Normalerweise gibt es jedoch für jeden den passenden Nebenjob, um die eigenen Einkünfte zusätzlich aufzubessern.

Wie viel darf man bei einem Nebenjob verdienen?

Wenn es um den Verdienst geht, der mittels eines Nebenjobs erwirtschaftet werden darf, sind hier keinerlei Grenzen gesetzt. Generell beschränkt sich der Verdienst des Nebenjobs auf einen geringeren Betrag als jener, der mittels des Hauptjobs verdient wird. Zwar gibt es auch hier Ausnahmen und Fälle, in denen mittels Nebenjob weitaus mehr verdient wird als im Hauptjob, dies ist jedoch eher selten.

Was den regulären Verdienst im Nebenjob angeht, gilt es allerdings eines zu beachten: Wer mit seinem Nebenjob mehr als 556 Euro monatlich verdient, ist dazu verpflichtet, nicht nur Steuern zu zahlen. Dazu kommt, dass die Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig gilt und somit Beiträge in die Sozialversicherung zu zahlen sind. Inbegriffen sind hierbei Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die gesetzliche Rentenversicherung.

Gut zu wissen: Ein Ausnahme in Bezug auf die Rentenversicherung gilt für Menschen, die bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben und nach wie vor einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, bei der mehr als 556 Euro pro Monat zusammenkommt. Sie sind von der Rentenversicherungspflicht befreit.

Was muss man bei einem Nebenjob beachten?


Zwar gibt es in Bezug auf den Verdienst bei einem Nebenjob keine großen Einschränkungen, bei der Arbeitszeit sieht dies jedoch ganz anders aus. So unterliegt der Nebenjob ebenso wie der Hauptjob den Vorgaben, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten werden.

Diese besagen, dass

  • der Arbeitnehmer pro Tag insgesamt nicht mehr als acht Stunden arbeiten darf
  • somit die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf
  • zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn grundsätzlich eine Pause von 11 Stunden einzuhalten ist
  • die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auch auf zehn Stunden aufgestuft werden darf
  • die erledigten Überstunden in einem Zeitraum von 24 Wochen auszugleichen sind

Lediglich im Rahmen von Notfällen ist es gestattet, die geltenden Regeln zu übergehen und kurzfristig länger zu arbeiten oder eine kürzere Pause einzuhalten. Hierbei muss jedoch grundsätzlich gewährleistet bleiben, dass zeitnah ein entsprechender Ausgleich erfolgt.

Der gesetzliche Rahmen stellt hierbei einen gewissen Gesundheitsschutz dar und somit auch eine größere allgemeine Sicherheit des Beschäftigten.

Zudem geht nicht jeder einem regulären Nebenjob nach, der täglich beispielsweise zwei Stunden beinhaltet. Alternativ sind zum Beispiel saisonale Nebenjobs möglich, die einen generell überhöhten Stundensatz beinhalten, der Beschäftigte daneben jedoch für den Rest des Jahres keinem anderen Nebenjob nachgeht. Im Normalfall sprechen keine gesetzlichen Vorgaben dagegen, sofern die Arbeitszeiten genügend Pausen oder Ruhezeiten beinhalten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Neben- und Minijob?

Auf den ersten Blick unterscheiden sich Mini- und Nebenjob nur geringfügig voneinander. Es gibt jedoch noch weitaus mehr Differenzen zwischen den beiden Bezeichnungen.

Während es beim Nebenjob unerheblich ist, wie hoch der Verdienst ausfällt, ist die Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat (oder 6.672 Euro pro Jahr) beim Minijob gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden. Minijobs haben den Vorteil, komplett steuerfrei zu sein, ebenso sind keinerlei Sozialabgaben in Bezug auf die Kranken- und Pflegeversicherung erforderlich.

Seit 2013 besteht bei Minijobs allerdings eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Befreit werden hiervon lediglich jene, die das Renteneintrittsalter bereits überschritten haben. Wahlweise können aber auch sie nach wie vor Beiträge zahlen. Minijobber zahlen monatlich lediglich einen geringen Pauschbetrag, um auch bei dieser Tätigkeit den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.

Ferner ist bei einem Minijob, anders als bei einem regulären Nebenjob, eine Anmeldung in der Minijobzentrale zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber, die jedoch zuvor vom Beschäftigten unterschrieben werden muss. Sie ist praktisch ebenso eine Alternative zum regulären Arbeitsvertrag, selbst wenn es einen solchen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die jeweilige Stelle nicht gibt.



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